Stand Nis2 Gesetzgebungsverfahren Stand nach der Wahl 03/2025
Update 16.3.2025
Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in deutsches Recht verzögert sich. Ursprünglich war geplant, dass das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2-UmsuCG) bis zum 17. Oktober 2024 in Kraft treten sollte
. Dieser Zeitplan konnte jedoch nicht eingehalten werden.
Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass das Gesetz voraussichtlich im März 2025 in Kraft treten wird
. Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf noch im parlamentarischen Prozess:
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Am 24. Juli 2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf verabschiedet
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Im September 2024 durchlief der Entwurf den ersten Zyklus im Bundesrat
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Im Oktober 2024 fand die erste Lesung im Bundestag statt
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Im Dezember 2024 folgten die zweite und dritte Lesung im Bundestag
Aktuell soll ein neuer Gesetzentwurf im Bundestag diskutiert werden.
. Es finden Anhörungen statt, nach denen das Gesetz noch durch den Bundesrat muss
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Es ist wichtig zu beachten, dass nach dem derzeitigen Stand keine Übergangszeit vorgesehen ist. Das bedeutet, dass Unternehmen die erforderlichen Cybersicherheitsanpassungen ab dem Tag des Inkrafttretens umgesetzt haben müssen, um hohe Strafen zu vermeiden
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Für verlässliche und aktuelle Informationen zum NIS2-Gesetzgebungsverfahren können sich Nutzer an folgenden Quellen orientieren:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI): www.bmi.bund.de
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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): www.bsi.bund.de
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Deutscher Bundestag: www.bundestag.de
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Bundesrat: www.bundesrat.de
Diese offiziellen Quellen bieten die aktuellsten und zuverlässigsten Informationen zum Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens.
Ebenso finden sich hier gute Informationen: https://www.openkritis.de/it-sicherheitsgesetz/nis2-umsetzung-gesetz-cybersicherheit.html